Dienstag, November 16, 2004

ODB und chinesisches Recht

Passend zu aber nicht ausgelöst durch Jans Kommentar zu ODBs Welttourneen (s.u.) eine bemerkenswerte Besonderheit des chinesischen Rechts:

Und zwar kann es bei Scheidungsprozessen zu Schadensersatzansprüchen gegen die "dritte Partei" kommen. Das trifft bestimmt nicht immer die Richtigen, aber in manchen Fällen kann es nicht schaden, wenn es finanzielle Anreize gibt, eine Dummheit lieber nicht zu begehen.

Wäre ODB also Chinese gewesen, hätte es teuer werden können.

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